Heiner Rickers zu TOP 27: Forderung nach einheitlichen, rechtsverbindlichen Regelungen zur Untersuchung von GVO Verunreinigungen im Saatgut
Da derzeit in Deutschland, mit Ausnahme der Kartoffel Amflora in Mecklenburg-Vorpommern, keine GVO angebaut werden dürfen, muss Saatgut nachweislich frei von GVO-Spuren sein. Einen Schwellenwert für zufällig technisch unvermeidbare GVO-Einträge, wie bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, gibt es bei Saatgut nicht. In den vergangenen Jahren haben positive GVO-Nachweise bundesweit immer wieder zur Sperrung von Saatgutportionen und zum Umpflügen von Feldern geführt, da verunreinigtes Saatgut bereits ausgesät worden war.
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