Heiner Rickers zu TOP 2 und 13: Es besteht keine Notwendigkeit für eine Verbandsklage
Es besteht nach wie vor keine Notwendigkeit zur Einführung einer Verbandsklage! In der Regierungserklärung haben wir bereits Schlagworte zu einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft gehört wie: Bürokratieabbau, schlanker Staat, Förderung des Mittelstandes, Schleswig-Holstein als ansiedlungsfreundlichster Standort. Das sind Dinge, die durch ein Verbandsklagerecht von Tierschutzverbänden beeinträchtigt würden. Darauf werde ich noch eingehen. Bereits im Jahr 2004 haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag zur Verbandsklage für Tierschutzverbände auf Bundesebene gestellt. Dieser wurde im Verhältnis 15:1 abgelehnt. Seither haben sie in 6 Länderparlamenten versucht, eine tierschutzrechtliche Verbandsklage auf Landesebene durchzusetzen. Lediglich die Freie und Hansestadt Bremen hat 2007 beschlossen, eine abgespeckte Form der Verbandsklage einzuführen, in dem die Tierschutzverbände nur die Möglichkeit einer Feststellungsklage gemäß § 42 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung eingeräumt wird.
CDU Schleswig-Holstein
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CDU Landtagsfraktion
Der Landtag Schleswig-Holstein